Anwalt für Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Testaments, dem Abschluss von Erbverträgen und sonstigen letztwilligen Verfügungen. In erbrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften oder mit Pflichtteilsansprüchen, vertreten wir Sie deutschlandweit – außergerichtlich und vor Gericht.

Wir setzen für Sie Ihre erbrechtlichen Ansprüche durch. Stichpunktartig beziehen sich unsere Leistungen auf folgende Angelegenheiten:

• Überprüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbschaftsmodellen
• Ehegattentestamente
• Vermächtnisse
• Vorsorgevollmachten
• vorweggenommene Erbfolge
• Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall
• Schenkungen zu Lebzeiten
• Testamentsvollstreckung
• Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Nachfolgeregelung für Unternehmer und Unternehmensfamilien

Wir unterstützen bei der Erstellung von Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.