Anwalt für Mietrecht und Familienrecht 

Mietrecht

Familienrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraummietrecht. Zu unserer Rechtsberatung und Rechtsvertretung gehören unter anderem folgende Bereiche:
• Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
• Mietmängel
• Mietminderung
• rückständige Mietzahlungen
• Kündigung (fristlos, ordentlich, Eigenbedarf)
• Räumung
• Betriebskostenabrechnungen
• Schadensersatz
• Schönheitsreparaturen
• Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache
• Mieterhöhungen
• Mietsicherheiten (Kaution)
• Untervermietung
• Vermieterpfandrecht
• Zurückbehaltungsrechte des Vermieters
• Zurückbehaltungsrechte des Mieters
• Vertretung in Mietprozessen

Unsere Leistungen reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich über isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind. Wir entwerfen Eheverträge und Trennungsvereinbarungen, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten unsere Mandanten in deren Auseinandersetzung. Unsere Tätigkeit umfasst auch das Betreuungsrecht einschließlich vorbeugender Betreuungsverfügungen.